25.08.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
25.08.2010
K l e i n e A n f r a g e 853
des Abgeordneten Barth (FDP)
Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Meinungsumfrage "Thüringen als Wirtschafts- und Tourismusstandort"
In einer Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie vom 26. Mai 2010 wurde verlautbart, dass als weitere Arbeitsgrundlage, u. a. für die Fortschreibung der Tourismuskonzeption und für die Außendarstellung bzw. Außenwahrnehmung des Freistaats, eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes tns infratest "Thüringen als Wirtschafts- und Tourismusstandort" dienen soll.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hat diese Umfrage Erkenntnisse über die Außenwahrnehmung Thüringens erbracht, die der Landesregierung im Vorfeld so nicht bekannt waren? Falls ja, welche Erkenntnisse sind das?
2. Dieser Pressemeldung (siehe oben) zufolge, mangelt es dem Freistaat Thüringen nach außen hin an einem "klaren Profil". Welche Aspekte sollten nach Auffassung der Landesregierung ein "klares Profil" Thüringens in seiner Außenwahrnehmung kennzeichnen? Wie hat diese Umfrage zum Erkenntnisgewinn der Landesregierung beigetragen?
3. Anhand welcher Kriterien ist der Auftrag für diese Umfrage vergeben worden?
4. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für diese Umfrage?
5. In welchem Umfang werden die Ergebnisse dieser Studie in die weitere
tourismuspolitische Arbeit der Landesregierung einbezogen?
6. Welche Ergebnisse dieser Studie werden in die künftige Ausrichtung der Bewerbung, d.h. der Außendarstellung des Standortes Thüringen einbezogen?
7. Für welchen Zeitpunkt plant die Landesregierung ggf. diese Umfrage
in gleicher oder vergleichbarer Form zu wiederholen?
8. Hat die Landesregierung die jetzige Tourismuskonzeption des Landes evaluiert? Falls ja, mit welchen Ergebnissen? Falls nein, aus welchen Gründen hat die Landesregierung darauf verzichtet?
9. In welchem Umfang ist der vom Thüringer Wirtschaftsminister einberufene "Tourismusbeirat Thüringen" an der Fortschreibung der Tourismuskonzeption des Freistaats beteiligt?
10. Wurden dem "Tourismusbeirat Thüringen" vor seiner Einberufung Vorgaben seitens der Landesregierung gemacht? Falls ja, welche Maßgaben liegen der Arbeit des Tourismusbeirats zu Grunde? In welchem Umfang sind die Ergebnisse der Beratungen für die Landesregierung
verbindlich?
Barth
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/1726
27.10.2010
Das
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Oktober 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Ja; angesichts der Vielzahl von Ergebnissen wird hier auf die Übersicht in der Anlage verwiesen.
Zu 2.:
Hierzu wird die Landesregierung mit der Fortschreibung der Landestourismuskonzeption Vorschläge machen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Zu 3.:
Der Auftrag ist nach vergaberechtlichen, methodischen und inhaltlichen Kriterien vergeben worden. Zu den methodischen Kriterien zählten z. B. veranschlagter Zeitaufwand, Stichprobenumfang und -definition, Fragefolge und Umfragedesign.
Zu 4.:
Die Kosten für die Umfrage belaufen sich auf 29 900 Euro.
Zu 5.:
Die für den Tourismus relevanten Ergebnisse der Studie fließen im Rahmen der Fortschreibung der Landestourismuskonzeption in den Analyseteil ein und haben damit Konsequenzen für den Handlungsteil.
Zu 6.:
In die künftige Ausrichtung des Standortmarketings wird die gesamte Studie einfließen.
Zu 7.:
Hierzu ist noch keine Entscheidung getroffen worden.
Zu 8.:
Die Landestourismuskonzeption 2004 wird zurzeit im Rahmen der Erstellung der Landestourismuskonzeption 2010 evaluiert. Ergebnisse liegen hierzu noch nicht vor.
Zu 9.:
Der Landesbeirat Tourismus begleitet die Fortschreibung der Tourismuskonzeption.
Zu 10.:
Nein, dem Landesbeirat Tourismus wurden seitens der Landesregierung keine Vorgaben gemacht. Der Landesbeirat Tourismus hat eine beratende Funktion.
Machnig
Minister